Schriftlexikon - Fachbegriffe mit V
Diese beiden Begriffe bezeichnen allgemein die Großbuchstaben einer Schrift. Sie besitzen keine Ober- oder Unterlängen und passen daher nur in ein Zweiliniensystem. Versalienschriften enthalten nur Großbuchstaben. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (versus) und bezeichnete ursprünglich die ausgeschmückten Anfangsbuchstaben (Initialen) eines Absatzes.
Man teilt in der Typographie die Buchstaben in ein vertikales Liniensystem ein. Dies ähnelt den Notenlinien in der Musik, nur sind es hier vier Linien, in der Musik sind es fünf. Die Grundlinie ist die Schriftlinie, also die Linie auf der man mit der Handschrift ansetzen würde.
Von dieser aus misst man die Ober- und die Unterlängen der Buchstaben. Kleinbuchstaben wie das ‚z’ oder das ‚w’ haben weder Ober- noch Unterlängen. Sie schließen mit der Mittellänge oder x-Höhe des Schriftsystems ab. Das heißt, die Oberlinie des ‚z’ bildet die Mittellänge im Vierliniensystem.