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Darf ich eine Schrift in ein anderes Font-Format konvertieren?

Wer mit dem Computer arbeitet, der ist es gewohnt, Dateien je nach Bedarf zu modifizieren oder in andere Formate zu konvertieren. So mancher Schriftanwender würde das auch gerne mit seinen Fonts machen - aber darf er das überhaupt?

Gestattet der Lizenzgeber das Konvertieren von Fonts?
Gestattet der Lizenzgeber das Konvertieren von Fonts?

Urheberrecht und Schrift-Lizenzen

Hier sind vor allem die rechtlichen Grundlagen entscheidend: Wer eine professionelle Schrift kauft, der erwirbt nicht die Schrift selbst, sondern vielmehr ein Nutzungsrecht. Welchen Spielregeln die Nutzung unterliegt und welche Grenzen dem Verwender gesetzt werden, bestimmt der Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch EULA genannt. Hier legt der Besitzer der Schrift ganz klar fest, was er dem Nutzer im Einzelnen erlaubt oder untersagt.

Besitzer der Schrift und somit Inhaber des Urheberrechts ist und bleibt der Schriftanbieter. Und nur der Urheber hat das uneingeschränkte Recht, eine Schrift zu verändern oder zu konvertieren. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers ist es nicht gestattet, geistiges Eigentum nach eigenen Vorstellungen abzuwandeln - das gilt auch für eine Schrift.

Die Modifizierung und Konvertierung einer lizenzierten Schrift müsste also im Nutzungsvertrag ausdrücklich erlaubt sein, damit der Nutzer entsprechende Veränderungen durchführen darf. In den meisten Nutzungsverträgen ist dies aber ausdrücklich ausgeschlossen.

Font-Konvertierung auf eigene Gefahr

Einige wenige Schrifthersteller erlauben in ihren Lizenzverträgen die Modifikation ihrer Schriften für den internen Bedarf, versehen diese Erlaubnis aber mit einem klaren Warnhinweis: Sie übernehmen für das Ergebnis keinerlei Haftung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Eine professionelle Schrift ist nicht etwa eine normale Datei, die unkompliziert und mühelos von einem Format in das andere konvertiert werden kann. Eine digitale Schrift ist eher mit einer Software zu vergleichen und zur nachträglichen Bearbeitung zumeist gar nicht vorgesehen.

Wer für die Konvertierung der Schrift einen Fonteditor einsetzt, arbeitet also durchaus auf eigenes Risiko. Einige Schriften lassen sich ganz problemlos konvertieren, bei anderen können beträchtliche Schäden in der Funktionalität und Darstellung entstehen. Das liegt daran, dass die Rohdaten der Schrift dem Entwickler zwar noch vorliegen, aber in der fertig ausgelieferten Schrift in komplexe Programmiercodes eingebunden sind. Bei der Umwandlung einer so vielschichtigen Datei kann natürlich einiges schiefgehen.

Und wenn ich trotzdem eine Schrift konvertieren will?

Der wichtigste Grund, aus dem in der Vergangenheit Schriften verändert werden mussten, war die Konvertierung des Fontformates. In Zeiten der plattformübergreifenden Formate ist eine Konvertierung zumeist nicht mehr notwendig. Wer dennoch darauf besteht, eine Schrift konvertieren zu wollen, sollte als Erstes in seinem Nutzungsvertrag nachsehen, welche Regelungen dabei gelten.

Wie bereits erwähnt gibt es einzelne Anbieter, die eine Modifikation in klar definierten Grenzen tatsächlich erlauben. Selbstverständlich bleiben auch in diesem Fall die Urheberrechte allein beim Anbieter. Eine Weiterverbreitung der modifizierten Schrift ist also keinesfalls statthaft. Die selbst erstellte Variante darf weiterhin nur für den eigenen Bedarf verwendet werden.

Ist eine Veränderung des Fonts, also auch eine Konvertierung, im Nutzungsvertrag ausdrücklich untersagt, sollte sich der Nutzer mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen. Vielleicht lässt sich eine individuelle Regelung finden, die beide Seiten zufriedenstellt und eine Konvertierung dennoch ermöglicht.